Mietbedingungen
1. Reservierung und Mietzeitraum
Die Reservierung gilt für das ausgewählte Equipment und den bei der Buchung angegebenen Mietzeitraum.
Die endgültige Übergabe des Equipments erfolgt bei Abholung auf Grundlage des Mietvertrags und des Übergabeprotokolls.
2. Abholung und Rückgabe
Die Abholung und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Standort und zu den vereinbarten Zeiten.
Bei der Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Das Equipment ist zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe kann ein zusätzlicher Miettag berechnet werden.
3. Mietpreis und Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ist spätestens bei Abholung des Equipments vollständig zu bezahlen.
4. Kaution
Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe von 250 € zu hinterlegen.
Die Kaution dient insbesondere zur Absicherung von Schäden, Verlust, fehlendem Zubehör oder verspäteter Rückgabe.
Nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe des Equipments wird die Kaution zurückerstattet, sofern keine Ansprüche bestehen.
5. Haftung und Schäden
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust und Diebstahl des Equipments während des Mietzeitraums nach Maßgabe des bei der Übergabe abgeschlossenen Mietvertrags.
Die Selbstbeteiligung beträgt 250 € je Schadensfall.
Übersteigt ein Schaden die Selbstbeteiligung, gelten die im Mietvertrag vereinbarten Haftungsregelungen.
Schäden, Defekte oder der Verlust von Equipment oder Zubehör sind unverzüglich mitzuteilen.
6. Umgang mit dem Equipment
Das Equipment ist sorgfältig und sachgemäß zu behandeln und insbesondere vor Feuchtigkeit, Stürzen, übermäßiger Hitze oder Kälte sowie Diebstahl zu schützen.
Eine Untervermietung oder Weitergabe des Equipments an Dritte ist nicht gestattet.
Technische Veränderungen oder Firmware-Modifikationen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung vorgenommen werden.
7. Zubehör
Das bei der Übergabe ausgegebene Zubehör ist Bestandteil der Miete und vollständig zurückzugeben.
Für fehlendes oder beschädigtes Zubehör gelten die Regelungen des Mietvertrags.
8. Übergabe und Rücknahme
Der Zustand und der Umfang des ausgegebenen Equipments werden bei der Übergabe dokumentiert.
Mit der bestätigten Übergabe beginnt die Verantwortung des Mieters für das Equipment. Sie endet nach vollständiger Rückgabe und Abnahme.
9. Ergänzende Vertragsbedingungen
Für das konkrete Mietverhältnis gelten ergänzend der bei der Abholung abgeschlossene Mietvertrag, die Equipment-Disposition sowie das Übergabeprotokoll.